Besonderheiten an der Genossenschaft

Selbsthilfevereinigung 
Die Genossenschaftsbewegung nach dem System Raiffeisen hat ihre Wurzel im Gedanken der christlichen Solidarität. Ziel ist die gemeinschaftliche Selbsthilfe nach dem Leitmotiv: „Einer für Alle – Alle für Einen“. 

Die fördernde Zusammenarbeit in der Genossenschaft als Selbsthilfevereinigung basiert auf den Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. 

Förderungsauftrag 
Genossenschaften bezwecken zuallererst die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Die Mitglieder sind zugleich Kunden oder Lieferanten der Genossenschaft. Professionelles Wirtschaften schafft die nötige Grundlage für die nachhaltige Erbringung von Förderleistungen. In der Geschäftsbeziehung zu ihren Mitgliedern stellt die Genossenschaft den Nutzen des Mitgliedes und nicht die Maximierung ihres eigenen Profits in den Vordergrund. 

So strebt beispielsweise die Kreditgenossenschaft an, ihren Mitgliedern als Kunden erschwingliche Bankdienstleistungen vor Ort anzubieten und dabei vor allem in der Beratungspraxis stets das Interesse des Mitgliedes zu wahren. Die Molkereigenossenschaft versucht auf Basis ihres Verarbeitungs- und Vertriebserfolges, den ihr angehörenden Milchbauern einen möglichst guten Milchpreis zu zahlen. 

Selbsthilfe 
Die Bereitschaft zur gegenseitigen Hilfe. Die Idee, die der heutigen Genossenschaft zu Grunde liegt, hat eine ihrer Wurzeln in der alten Erkenntnis, dass ein einzelner gemeinsam mit anderen mehr erreichen kann als allein. Der Mensch braucht die Gemeinschaft und ordnet sich daher in sie ein. Er gibt seinen Mitmenschen Hilfe und erwartet seinerseits Hilfe von ihnen. 

Selbstverwaltung 
Die Genossenschaft ist eine demokratisch organisierte privatwirtschaftliche Unternehmensform, bei der alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben. Die Mitglieder sind mit ihren Geschäftsanteilen Teilhaber am genossenschaftlichen Unternehmen und damit Träger der Genossenschaft. Sie verwalten und kontrollieren das genossenschaftliche Geschehen unmittelbar in der Generalversammlung und mittelbar durch die aus ihren Reihen gewählten Organe (Vorstand und Aufsichtsrat). 

Selbstverwantwortung 
Die solidarische Wirtschaftsgesinnung der Mitglieder kommt dadurch zum Ausdruck, dass sie auf Basis eines gemeinsamen Zieles für die Genossenschaft einstehen.

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