Gesellschaftsrechtliches Instrument des dividendenorientierten Crowdfundings ist zunächst die Aktiengesellschaft. Diese eignet sich als Kapitalsammelbacken für Großinvestitionen. Manchmal finden auch die Publikumskommanditgesellschaft oder die Stille Gesellschaft als mögliche Rechtsformen des grauen Kapitalmarktes Verwendung.
Will der Kapitalgeber das via Crowdfunding und ohne gesellschaftsrechtliche Basis gemeinsam finanzierte Projekt nicht selbst nutzen, sondern steht eine Dividende oder die Kurssteigerung seiner Beteiligung im Fokus, so steigt damit auch die Gefahr eines Missbrauchs, insbesondere durch Fehlinformation der Anleger.
Handelt es sich dabei nicht um regionale, sondern weit entfernte Unternehmungen, so erhöht sich das Risiko zusätzlich, weil das Vorhaben für den Anleger schwieriger zu kontrollieren ist. Hier kann nur mit einer entsprechenden Prospektpflicht samt Prospekthaftung gegengesteuert werden, auch wenn dadurch immer ein Restrisiko des Kapitalverlustes nicht ausgeschlossen werden kann.