Gründungsablauf
Der Raiffeisen-Revisionsverband in Ihrem Bundesland unterstützt Sie in allen Phasen der Gründung einer Genossenschaft. Zu den Leistungen während des Gründungsprozesses zählen u. a. die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee in der Satzung und die individuelle Vertragsgestaltung, die Diskussion und die betriebswirtschaftliche Prüfung Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung (Businessplan), die Vorbereitung und Durchführung der Gründungsversammlung sowie die Vorbereitung aller Unterlagen zur Eintragung Ihrer Genossenschaft in das Firmenbuch.
Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung können vorweg Ihre organisatorischen, rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen geklärt werden.
Wenn Sie sich für die Rechtsform der Genossenschaft entscheiden, sind folgende Schritte für die Gründung erforderlich:
- Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner für Genossenschaftsgründungen beim Raiffeisen-Revisionsverband in Ihrem Bundesland. Vereinbarung eines Termins für ein kostenloses erstes Informationsgespräch. Für eine Genossenschaftsgründung sind mindestens zwei Gründer erforderlich.
- Erarbeitung einer Satzung (Genossenschaftsvertrag) samt eines geeigneten Firmawortlautes. In der Satzung sind vor allem Regelungen über den Sitz, den Zweck, den Unternehmensgegenstand, die Mitglieder und die Mitgliedschaft und die Organe der Genossenschaft (Vorstand, Generalversammlung, gegebenenfalls auch Aufsichtsrat) enthalten.
- Falls erforderlich – Einholung eines Gutachtens betreffend den geplanten Firmawortlaut bei der zuständigen Interessensvertretung (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer).
- Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (Businessplan): Die Wirtschaftlichkeitsberechnung (Zeitraum: mindestens die ersten drei bis fünf Jahre) wird vom Raiffeisen-Revisionsverband überprüft. Im Bedarfsfall kann auch eine Unterstützung für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsrechnung vermittelt werden. Bei bereits bestehenden Unternehmen (keine Neugründung) sind die Bilanzen der letzten drei Jahre beizubringen.
- Aufnahmeansuchen der zu gründenden Genossenschaft an den Raiffeisen-Revisionsverband. Eine Aufnahmezusicherung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Raiffeisen-Revisionsverband nur abgegeben, wenn eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt, also ein erfolgreiches Wirtschaften der Genossenschaft wahrscheinlich ist.
- Einladung zur Gründungsversammlung durch die Gründer
- Abhaltung der Gründungsversammlung. An der Gründungsversammlung nimmt ein Vertreter des Raiffeisen-Revisionsverbandes teil. In der Gründungsversammlung werden folgende Tagesordnungspunkte abgehandelt:
- Gründung der Genossenschaft unter der gewählten Firma
- Beschluss der Satzung der Genossenschaft
- Wahl von Vorstand und allenfalls Aufsichtsrat
- Beitritt zum zuständigen Raiffeisen-Revisionsverband als gesetzlichen Revisi-onsverband.
Jene Genossenschaftsmitglieder, die bei der Gründungsversammlung anwesend sind, sind Gründungsmitglieder.
- Firmenbuchunterlagen werden durch den Raiffeisen-Revisionsverband vorbereitet und erläutert. Mindestens folgende Firmenbuchunterlagen sind erforderlich:
- Firmenbuchantrag
- auszugsweise Protokollabschrift
- Satzung
- Firmazeichnungserklärung
- Aufnahmezusicherung
- gegebenenfalls Bekanntmachungsplakat der Aufsichtsratsmitglieder
- Antrag nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) zur Einsparung der Eintragungsgebühren beim Firmenbuchgericht
Die Firmenbuchunterlagen sind zu unterfertigen und mit Unterstützung des Raiffeisen-Revisionsverbandes elektronisch beim zuständigen Firmenbuch einzureichen.
- Eintragung der Genossenschaft in das Firmenbuch.
- Bei Bedarf stellen wir Ihnen Mustergeschäftsordnungen für den Vorstand, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat sowie ein Muster einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses zur Verfügung.